Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.              ALLGEMEIN

Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) gelten für alle Angebote, Preisangaben, Kostenvoranschläge, Verträge und Rechnungen von Joseph Bricks BV (mit Gesellschaftssitz in 3630 MAASMECHELEN, Leemkuilstraat 12, eingetragen bei der ZDU unter Nr. 0645.760.177, gegebenenfalls handelnd unter dem Namen „Smoked Bricks“) (nachfolgend der „Verkäufer“ oder „Joseph Bricks“). Angebote, Preisangaben, Kostenvoranschläge, Verträge und Rechnungen sind unverbindlich und verpflichten den Verkäufer erst nach schriftlicher Bestätigung. Eventuelle Preisänderungen berechtigen den Käufer nicht zu Schadensersatz oder zur Auflösung des Vertrags.

2.     BESTELLUNGEN

Bestellungen gelten erst als angenommen, nachdem Joseph Bricks diese schriftlich bestätigt hat. Die Preise gelten stets ab Werk, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Keine von Joseph Bricks erhaltene und angenommene Bestellung kann storniert werden, außer mit schriftlicher Zustimmung. Wenn der Käufer die Bestellung ganz oder teilweise storniert oder seiner Abnahmeverpflichtung nicht nachkommt, schuldet der Käufer Joseph Bricks, sofern von Joseph Bricks nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Inverzugsetzung einen Betrag von 10 % des gesamten Bestell- oder Rechnungswertes, mindestens jedoch 125 EUR pro 1.000 Steine, die vom Käufer storniert oder nicht abgenommen werden. Bereits gelieferte Waren können niemals storniert werden, ebenso wenig Bestellungen, die spezifische oder maßgefertigte Waren gemäß Artikel 1585 ff. des alten Bürgerlichen Gesetzbuches betreffen. Eventuell bereitgestellte Muster gelten als Steintyp. Ein Muster gilt nur dann als Liefermuster für eine bestimmte Baustelle, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

3.     LIEFERFRIST

Die von Joseph Bricks angegebenen Lieferfristen sind stets annähernd und unverbindlich. Im Falle einer verspäteten Lieferung können keine Vertragsstrafen wegen Verzögerungen auferlegt und weder Schadensersatz noch Zinsen gefordert werden. Sollte Joseph Bricks durch höhere Gewalt daran gehindert sein, zu liefern oder auf normale Weise zu liefern, hat Joseph Bricks das Recht, die Lieferzeit um die Dauer der höheren Gewalt zu verlängern oder den Vertrag aufzulösen, ohne zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet zu sein. Als höhere Gewalt gelten unter anderem: Krieg, Aufstand, Unruhen, Epidemien oder Pandemien, Streiks, Ausfall von Maschinen und/oder Werkzeugen, Nichtverfügbarkeit von Transportmitteln, Stockungen bei der Lieferung von Rohstoffen oder Energie, behördliche Maßnahmen sowie jeder Umstand, der es Joseph Bricks vernünftigerweise unmöglich macht, auf normale Weise zu liefern.

4.     TRANSPORT

Ein eventueller Transport der gekauften Waren erfolgt auf Risiko des Käufers oder des vom Käufer bestimmten Empfängers, einschließlich eventueller kostenloser Lieferungen.

5.     RECHNUNGSSTELLUNG

Für die Rechnungsstellung ist ausschließlich die in unserem Werk festgestellte Menge maßgeblich. Ein bei Lieferung der Waren ausgestellter Frachtbrief, Lieferschein oder ein ähnliches Dokument gilt als korrekte Wiedergabe der Menge der gelieferten Waren. Beanstandungen hinsichtlich der Menge werden nur berücksichtigt, wenn sie unmittelbar bei Empfang der Waren erfolgen und uns spätestens innerhalb von acht Tagen gemeldet werden.

6.     REKLAMATIONEN

Die Verarbeitung der Materialien, in welcher Form auch immer, gilt als unwiderrufliche Annahme der bestellten und/oder gelieferten Materialien. Reklamationen, die uns gemeldet werden, nachdem ein Teil der gelieferten Waren verarbeitet wurde, können wir nicht mehr akzeptieren. Eine Reklamation ist nur zulässig, wenn der Käufer einen Mangel an den Materialien nachweisen kann und diesen innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich an Joseph Bricks meldet. Unsere Verantwortung gilt nur, wenn bewiesen ist, dass die gelieferten Waren infolge von Umständen, für die wir verantwortlich sind, unbrauchbar geworden sind. Normale Abnutzung und andere Ursachen, die Joseph Bricks nicht zuzurechnen sind, wie z. B. unsachgemäße Handhabung, Überlastung und Ähnliches, entbinden Joseph Bricks von jeder Verantwortung. Joseph Bricks lehnt jede Verantwortung für indirekte Schäden oder Gewinnverluste ab und übernimmt keine eventuellen Kosten infolge von Lieferverzögerungen. Farb- und Strukturunterschiede sind materialtypisch für grobkeramische Produkte und gelten daher nicht als Produktmangel. Geringfügige Beschädigungen, die die Gebrauchstauglichkeit der Produkte nicht wesentlich beeinträchtigen, gelten ebenfalls nicht als Produktmangel.